Umweltministerium reduziert Angelverbotszone im Fehmarnbelt erneut

Veröffentlicht am 25.04.2017 in Pressemitteilungen

 

Wunsch der Angelkutterkapitäne nach östlicher Verschiebung wird erfüllt!
 

Seit März 2016 erhitzt das Thema „Angelverbot“ für Freizeitfischer imFehmarnbelt aufgrund einer Naturschutzgebietsausweisung im FFHSchutzgebietdie Gemüter der Region – nun endlich zeichnet sich
nach vielen Gesprächen und zähen Verhandlungen eine Kompromisslösungab, die die Interessen der Angelkutterkapitäne ebensoberücksichtigt wie den dringend notwendigen Schutz der bedrohten
Dorschbestände in der Ostsee. Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordneteraus Ostholstein, übergab anlässlich einer Podiumsdiskussionin Burgstaaken bei der „Fishing Masters Show“ in enger Abstimmung
mit Staatssekretär Jochen Flasbarth vom Bundesumweltministeriumdie Seekarte, die jetzt in der abschließenden VerordnungGrundlage sein wird.Hagedorn: „Als im März 2016 die Angelverbotszone, die damalszu 100 Prozent das auszuweisende Naturschutzgebiet umfassen sollte, publik wurde, protestierte ich gemeinsam mit vielen anderen bei Umweltministerin Barbara Hendricks gegen diesen nicht zu verkraftenden Schlag gegen die 12 familiengeführten Kutterbetriebe, die als größte Angelkutterflotte Europas in Heiligenhafen und Burgstaaken beheimatet sind und dadurch in ihrer Existenz bedroht gewesen wären. Am 10. Juni 2016 kam Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth auf meine Einladung zu
Gesprächen mit den Betroffenen nach Heiligenhafen und stellte eine auf 30 Prozent drastisch verkleinerte Angelverbotszone im Fehmarnbelt vor, die allerdings überwiegend die zwei für die Angelkutterbetriebe
hochattraktiven Riffe im Fehmarnbelt umfasste.Diese beiden Riffe sind als Angelgrund deshalb so begehrt,
weil sich dort die Dorsche tummeln und ihre ‚Kinderstube‘ haben. Am 2. Juli 2016 traf ich mich erneut mit den Angelkutterkapitänen gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Angelfischer-Verbandes (DAFV) Dr. Happach-Kasan und ihrem Geschäftsführer Breckling in Oldenburg und erfuhr, dass eine deutliche Verschiebung der Schutzzone nach Osten von den Betroffenen besonders gewünscht wurde, weil dadurch große Teile des West-Riffes künftig beangelt werden könnten. Dieser Wunsch wurde auf meine Initiative bereits im September 2016 vom Bundesumweltministerium für die Ressortabstimmung umgesetzt. Im Ergebnis ist die jetzt für die Verordnung vorgesehene Angelverbotszone aber nicht nur nach Osten verschoben, sondern auch noch einmal um fast 20 Prozent gegenüber dem Herbst 2016 verkleinert worden – ein wichtiger Erfolg für das Engagement der Angelkutterkapitäne der Region und ein Beweis dafür, dass konstruktive Verhandlungen in der Regel den Betroffenen mehr helfen als lautstarke Frontalopposition
ohne Kompromissbereitschaft. Fakt bleibt, dass die eigentliche Bedrohung für die künftige Existenz der Angelkutterbetriebe der dramatisch eingebrochene Dorschbestand gerade in der westlichen Ostsee ist. Auch unsere Enkelkinder sollen noch Ostseedorsch angeln können – darum ist Rücksicht geboten, damit
sich die bedrohten Dorschbestände in den nächsten Jahren erholen können.“
Bettina Hagedorn betont, dass bei der Debatte um die Einschränkungen für Freizeitangler leider stets zwei Dinge miteinander vermischt werden, die zwar parallel 2016 diskutiert wurden, aber in Wahrheit nichts miteinander zu tun haben – einerseits ist die von Brüssel verfügte Beschränkung der Dorschquote für Fischer und Angler aufgrund des dramatischen Dorschrückganges insbesondere in der westlichen Ostsee bereits in Kraft, während andererseits die Angelverbotszone im FFH-Gebiet noch gar nicht negativ wirken kann, weil es die Verordnung erst ab Mai/Juni 2017 geben wird. Hagedorn: „Die bei der „Fishing Masters Show“ in Burgstaaken angesprochenen Einnahmerückgänge der Angelkutterbetriebe von angeblich 70 Prozent binnen 3 Monaten bis Ende März 2017 haben ihre Ursache allein in der von Brüssel in enger Abstimmung mit dem Berliner Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) verfügten Quotenbegrenzungen aufgrund des kompletten Ausfalls des Dorschnachwuchses im Jahr 2015 mit katastrophalen Folgewirkungen für den Ostsee-Dorschbestand der Zukunft. Während bisher solche Quotenbeschränkungen – ebenso wie das Ausfuhrverbot während der Laichzeit der Fische - stets allein die Berufsfischer trafen und nie die Angelkutterkapitäne, hat Brüssel jetzt eine Beschränkung der Angelkutterbetriebe verfügt, um die Berufsfischer auch in Schleswig-Holstein nicht alle in die Insolvenz zu treiben. Insofern ist die erstmalige Beteiligung der Angelkutter, die im Ergebnis – wissenschaftlich gesichert – nahezu genau so viel Dorsch pro Jahr aus der Ostsee holen wie die Berufsfischer – aus meiner Sicht nachvollziehbar und erfolgt aus dringend gebotener Solidarität mit den Kollegen der Berufsfischerei in unserem Land. In diesem Sinne hatte die für die Fischereipolitik im Europaparlament zuständigen SPDAbgeordnete Ulrike Rodust bereits am 10. Juni 2016 in Heiligenhafen dafür geworben, sich gemeinsam für nachhaltige Lösungen in Verantwortung für den künftigen Dorschbestand einzusetzen und im Sommer 3 ‚Runde Tische‘ mit allen Betroffenen in Lübeck veranstaltet. Am Dialog hat es also nicht gefehlt!“

dl/Karte_Stand_April_2017.pdf

 

 
 

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